Miranda rights
Das Recht zum Schweigen: Sie sind nicht verpflichtet, mit den Strafverfolgungsbehörden zu sprechen. Jegliche Äußerungen können vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Das Recht auf Rechtsbeistand: Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Sollten Sie sich keine juristische Vertretung leisten können, wird Ihnen ein Anwalt zur Verfügung gestellt, bevor Sie Fragen beantworten oder sich zu einem Verhör äußern.
Das Recht auf Beendigung des Verhörs: Wenn Sie sich dazu entscheiden, Aussagen zu machen, haben Sie das Recht, das Verhör jederzeit zu beenden. Des Weiteren steht es Ihnen frei, zu jedem Zeitpunkt während des Verhörs einen Anwalt hinzuzuziehen.